„Vom Informationsrecht zum Sicherheitsrecht“
Ausrichter:
Organisation pro Software Escrow e.V., München (OSE)
Ort, Datum:
Freitag 30. Januar 2009, Haus der Bayrischer Wirtschaft (Max-Joseph-Straße 5), München
Zusammungfassung:
Auch wenn die Entscheidung des BVerfG vom 27.02.2008 zum Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zunächst die Online-Durchsuchung und Aufklärung des Internets im öffentlichen Bereich betreffe, so wirkt dieses neue Grundrecht auch auf andere Sektoren, so Prof. Schneider. Daraus ergibt sich für den Bereich der technischen Sicherheit die Aufgabe, den daraus resultierenden Rechten auch zu faktischer Wirkung zu verhelfen. Prof. Schneider verwies darauf, dass die Datenskandale in der jüngeren Zeit zusammen mit den verschiedenen Urteilen des BVerfG zu einer generellen Aufwertung des Datenschutzes geführt haben. Dies könnte das Vorhaben, das IT-Sicherheitsrecht stärker auszuprägen und auch gesetzlich zu verankern, fördern.
Referate und Diskussionen:
- Riskmanagement, Solvency II und Konsequenzen für IT-Projekte und deren Gestaltung
Prof. Dr. Gerald Spindler (Göttingen)
Moderator: RA Dr Philipp Süss (München)
- Open Source in der Insolvenz
Prof. Dr. Axel Metzger (Hannover)
Moderator: RA Dr Philipp Süss (München)
- Softwarehinterlegung als Teil des Risikomanagements bei Outsourcingverträgen
Referent: Dr Lars Lensdoff (Frankfult am Main)
Moderator: RA Christian Kast (München)
- Entwicklung von Unterhaltungssoftware und Escrow
Referenten: RA Konstantin Ewald und Harald Riegler (Berlin)
Moderator: RA Christian Kast (München)
- Handhabung der Regelungen des EVB-IT-Systemvertrages zu Quellcode und Hinterlegung in der Praxis
Referent: RA Norman Müller (Berlin)
Moderator: RA Dr. Malte Grützmacher (Hamburg)
- § 108a: Rechtslage nach der Insolvenzordnung bei Insolvenz des Lizenzgebers,Rechtliches Update
Referent: RA Dr Matthias Lejeune (München)
Moderator: RA Dr Malte Grützmacher (Hamburg)
Die Ergebnisse des Symposium auf dem „Wege“ vom Informationsrecht zum Sicherheitsrecht stellen wir Ihnen hier gerne in einem ausführlichen Tagungsprotokoll zur Verfügung: