Investitionsschutz spielt besonders bei Individualsoftware eine große Rolle, denn fällt der Anbieter aufgrund von Insolvenz, Übernahme oder Betriebsschließung aus, so war bisher ein Weiterentwickeln bzw. die Pflege der Software nicht mehr oder nur sehr schwierig möglich. Vor diesem Hintergrund, zum Schutz von Steuergeldern, wurden nun die ?EVB-IT? (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) um einen wesentlichen Passus angepasst.

Diese Musterverträge, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Herstellerverbänden formuliert wurden und die für Ausschreibungen der öffentlichen Hand empfohlen werden, enthalten ab sofort auch die Option, Software Escrow einzufordern.

In diesem Fall müssen dann alle Anbieter von Individualsoftware bzw. individuell angepasster Standard-Software den Source-Code Ihrer Programme bei einem Treuhänder hinterlegen, wollen sie bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden.

Zur Abwicklung dieser treuhänderischen Aufbewahrung wird üblicher Weise ein Escrow Agent eingeschaltet. Dieser verwahrt eine Kopie des Quellcodes für Hersteller und Anwender. Er prüft bei Eingang des Quellcodes, ob dieser für eine spätere Softwarepflege geeignet ist und steuert die Aktualisierung des Quellcodes. Tritt der Risikofall ein, händigt er dem Anwender den Quellcode aus. Von diesem System profitieren alle Beteiligten, denn der Hersteller weiß sein geistiges Eigentum gesichert und der Anwender verringert deutlich das Risiko für seine getätigten Investitionen.